Dienstag, 27. Mai 2014

Thema verfehlt – Setzen, sechs.

--- Eine Reaktion auf die Kolumne "Staatsbürgerschaft und Wahlrecht: #giovannigate - oder die Tücken des Doppelpasses" von Jan Fleischhauer auf SPIEGEL ONLINE (27.05.2014) ---



Schade, dass er Fleischhauer nicht einmal die Zeit gefunden hat, sich differenziert mit der Problematik der mehrfachen Stimmabgabe bei der Europawahl auseinanderzusetzen. Die beschränkt sich nämlich mitnichten auf Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Jeder EU-Bürger, der im EU-Ausland lebt, hat die Möglichkeit, sich zu entscheiden, in welchem Land er wählt. Ich halte das für eine große Errungenschaft der Europäischen Union. In der Tat muss dabei allerdings auch darauf geachtet werden, dass dieses Recht von niemandem ausgenutzt werden kann. 

Aus der Debatte um Herrn di Lorenzo jetzt eine um die doppelte Staatsbürgerschaft zu machen, ist reiner Populismus. Im Übrigen sind die weiteren Argumente gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht stichhaltig. Woher nimmt sich Herr Fleischhauer das Recht zu behaupten, sich als Bürger zwei Ländern gleichermaßen verbunden zu fühlen, sei nicht möglich?

Ich würde doch sehr darum bitten, der nächsten Veröffentlichung eine gewissenhafte Recherche vorangehen zulassen und von haltlosen Behauptungen in Zukunft abzusehen.