--- Eine Reaktion auf die Kolumne "Staatsbürgerschaft und Wahlrecht: #giovannigate - oder die Tücken des Doppelpasses" von Jan Fleischhauer auf SPIEGEL ONLINE (27.05.2014) ---
Ich würde doch sehr darum bitten, der nächsten Veröffentlichung eine gewissenhafte Recherche vorangehen zulassen und von haltlosen Behauptungen in Zukunft abzusehen.
Schade, dass er Fleischhauer nicht einmal die Zeit gefunden
hat, sich differenziert mit der Problematik der mehrfachen Stimmabgabe bei der
Europawahl auseinanderzusetzen. Die beschränkt sich nämlich mitnichten auf
Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Jeder EU-Bürger, der im EU-Ausland
lebt, hat die Möglichkeit, sich zu entscheiden, in welchem Land er wählt. Ich
halte das für eine große Errungenschaft der Europäischen Union. In der Tat muss
dabei allerdings auch darauf geachtet werden, dass dieses Recht von niemandem
ausgenutzt werden kann.
Aus der Debatte um Herrn di Lorenzo jetzt eine um die
doppelte Staatsbürgerschaft zu machen, ist reiner Populismus. Im Übrigen sind
die weiteren Argumente gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht
stichhaltig. Woher nimmt sich Herr Fleischhauer das Recht zu behaupten, sich
als Bürger zwei Ländern gleichermaßen verbunden zu fühlen, sei nicht möglich?
Ich würde doch sehr darum bitten, der nächsten Veröffentlichung eine gewissenhafte Recherche vorangehen zulassen und von haltlosen Behauptungen in Zukunft abzusehen.
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